Darüber hinaus möchte der Vorstand der Sektion Fulda des Deutschen Alpenvereins e.V. die Mitglieder darüber informieren, dass zwei Anträge an die Mitgliederversammlung eingegangen sind:
Antrag Jugendausschuss
Antrag Roman Herget (wurde am 23. April 2025 zurückgezogen)
Die Zuständigkeit für diese Themen obliegt dem Vorstand (siehe hierzu §17 Satz 3 der Satzung unserer Sektion). Die Mitgliederversammlung ist daher nicht für die in den Anträgen genannten Themen zuständig (siehe hierzu §21 Absatz 1 der Satzung unserer Sektion) und kann schlussendlich auch nicht wirksam über diese abstimmen.
Da dem Vorstand Transparenz wichtig ist und er die Mitglieder umfassend informieren möchte, hat er entschieden, die Themen der betreffenden Anträge in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufzunehmen.
Auch wenn zu diesen Punkten keine Beschlussfassung vorgenommen wird, sollen die Anträge dennoch in der Versammlung vorgestellt und gemeinsam beraten werden. Dies erfolgt unter Punkt 8 “Sonstiges” der Tagesordnung in der Mitgliederversammlung.
Die Beratung soll allen Mitgliedern die Möglichkeit geben, ihre Sichtweisen einzubringen und kann zugleich dazu beitragen, die laufende Arbeit des Vorstands konstruktiv zu unterstützen.