Bereits seit Anfang der 80er-Jahre betreibt unsere Sektion eine Vermietung von Ausrüstung. Ihre Heimat hat sie in unserer Geschäftsstelle im DAV Kletterzentrum Fulda. Geöffnet ist sie immer donnerstags von 17-19 Uhr. Die Rückgabe der Materialien ist immer zu den Öffnungszeiten unseres Kletterzentrums möglich.
ACHTUNG: Bitte beachtet vor dem Besuch unserer Ausleihe die aktuellen Corona- und Hygienemaßnahmen unseres Kletterzentrums zum Betreten des Gebäudes: www.kletterzentrum-fulda.de, die auch für unsere Ausleihe Gültigkeit haben.
Im zweiten Stock des DAV Kletterzentrums Fulda, gleich neben unserer Geschäftsstelle.
Parallel zur Geschäftsstelle immer donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr.
Eine genaue Liste der verfügbaren Bergsportmaterialien findet Ihr vor Ort oder hier auf unserer Internetseite.
Unser Material steht ausschließlich den Mitgliedern der DAV Sektion Fulda zur Verfügung, da wir das Sortiment u.a. auch aus deren Mitgliedsbeiträgen finanzieren.
Die Dauer kann individuell bestimmt werden. Hier gibt es keine Einschränkung.
Nein, dies ist leider nicht möglich, da wir allen Mitgliedern die gleichen Chancen vor Ort geben möchten, das gewünschte Material zu bekommen.
Für die Bersportausrüstung fällt eine geringe Gebühr für die Wartung der Gegenstände an. Die Preise beziehen sich immer auf eine Woche und sind direkt vor Ort oder auf unserer Internetseite zu finden.
Die Rückgabe von ist immer zu den Öffnungszeiten unseres Kletterzentrums im Bistro möglich. Hier kann dann auch die Gebühr bezahlt werden, wenn noch nicht geschehen.
Es gelten die folgende Nutzungsbedingungen:– Ausrüstungsgegenstände dürfen nur für die von den Herstellern vorgegebenen Verwendungszwecke im Berg- und Wandersportbenutzt werden.– Persönliche Schutzausrüstung (PSA) darf nicht mit Waschmittel oder Reiniger gereinigt werden.– Steigeisen, Eispickel, Stöcke und Schneeschuhe sind mit Wasser gereinigt und trocken abzugeben.– Bei Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäße Benutzung haftet der Benutzer.– Festgestellte Mängel sind bei der Abgabe unverzüglich anzugeben.– Die Mietgebühr wird wochenweise abgerechnet.